Hauptuntersuchung

Die Verkehrstauglichkeit Ihres Motorrades oder -rollers wird alle zwei Jahre durch die Hauptuntersuchung (HU) festgestellt. Den genauen Termin zeigt Ihnen die Prüfplakette auf dem Nummernschild oder ein Stempel im Fahrzeugschein. Eine Besonderheit gilt bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen. Fällt der Termin für die Hauptuntersuchung in einen Zeitraum außerhalb der Saison, muss sie im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme durchgeführt werden.

Tüv Untersuchungen bei uns im Haus.

Geprüft werden Beleuchtung/Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder/Reifen, Antrieb/Fahrwerk/Rahmen/Anbauteile und Abgas/Geräuschverhalten. Wir beseitigen bestehende Mängel an Ihrem Motorrad, damit Sie nicht in die Nachprüfungs-Falle tappen.

Überschreiten Sie den Termin für die Hauptuntersuchung möglichst nicht! Bei einer Verkehrskontrolle drohen sonst Bußgelder bis 60 EUR und ab 8 Monaten Überschreitung ein Punkt in Flensburg.

Im Falle eines Unfalls mit abgelaufener Prüfplakette erlischt der Versicherungsschutz nicht zwangsläufig. Die meisten Versicherer werten das jedoch als leichte Fahrlässigkeit und können Sie als Versicherten in Regress nehmen. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des Schadens an Ihrem Motorrad aus eigener Tasche bezahlen müssten. Und das ist deutlich mehr als der Preis für eine Tankfüllung.